Geförderter Wohnraum

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Investieren mit sozialem Mehrwert

Soziale Verantwortung trifft finanzielle Vorteile

Warum in geförderten Wohnraum investieren?

Mit einem Investment in öffentlich-geförderte Wohnungen übernehmen Sie Verantwortung. Die Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum übertrifft das vorhandene und entstehende Angebot seit langem mit einer stetig steigenden Tendenz. Durch eine Investition in eine solche Wohnung leisten Sie einen verantwortungsvollen Beitrag dazu, dass berufstätige Menschen und Familien mit geringerem Einkommen einen bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung gestellt bekommen.

Was ist eine Belegungsbindung und welche Möglichkeiten der Mietsteigerung habe ich in dieser Zeit?

Neu errichtete geförderte Wohnungen unterliegen ab Erstbezug für die ersten 30 Jahre der Nutzung einer Mietpreisbindung. Das heißt, dass die anfängliche Miete bei 1-Zimmer-Wohnungen bei 7,50 Euro/m² und bei >1-Zimmer-Wohnungen bei 6,80 Euro/m² liegt. Die Miete kann im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben um bis zu 3 % p.a. erhöht werden. Nach Ablauf der Bindung kann die Wohnung zu dann für normale Mietwohnungen ortsüblichen Mietpreisen frei am Markt vermietet werden.

Kann ich mir meine Mieter frei aussuchen?

Grundsätzlich gibt es bei der Vermietung die Einschränkung, dass nur an Personen, die im Besitz eines Wohnberechtigungsscheins sind, vermietet werden darf. Das sind beispielsweise Rentner mit niedriger Rente, Geringverdiener und Auszubildende/ Studenten. Aus dem Pool an qualifizierten Interessenten mit Wohnberechtigungsschein kann der Vermieter freihändig vergeben.
Einige wenige bereits festgelegte Wohnungen sind entweder an körperlich beeinträchtigte Menschen oder der Gruppe von besonders von Wohnungslosigkeit bedrohter Menschen zur Verfügung zu stellen. Auch hier hat der Vermieter in der Regel die Möglichkeit aus mehreren Mietinteressenten auszuwählen.

Welche Steuervorteile/weiteren wirtschaftlichen Vorteile habe ich?

Neben der für KfW-40-Neubauten zulässigen erhöhten, degressiven Abschreibung erwerben Sie Wohnraum zu einem Preis, der einem deutlichen Abschlag zu freifinanzierten Wohnungen unterliegt. Darüber hinaus können die Käufer bei der Bremer Aufbaubank weitere Fördermöglichkeiten in Anspruch nehmen.

  • zinsloses Darlehen für 30 Jahre über max. 65 % der Gesamtkosten (Kaufpreis + Kaufnebenkosten)
  • Darlehen aus Mitteln der KfW über weitere 20 % der Gesamtkosten (Kaufpreis + Kaufnebenkosten)
  • Kostenzuschuss über 13.750 € (1-Zimmer) und 27.500 € (2-3 Zimmer)

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